Das dritte Treffen des Arbeitsforums "Energie" fand am 10. September 2015 wieder im Ratssaal von Neuruppin statt. Die bauleitplanerische Steuerung der Windenergienutzung, der NaturSchutzFonds Brandenburg als Kooperationspartner für die Umsetzung von Naturschutzvorhaben, Klimaschutz/-anpassung in der Bauleitplanung und die energiegerechte Stadtentwicklung waren die Themen der Veranstaltung.
Herr Lugowski, Bauamtsleiter der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), berichtete über die langjährigen Erfahrungen bei der kommunalen Steuerung der Windenergienutzung und der Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen. Die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten werden in Groß Pankow (Prignitz) explizit wahrgenommen, haben jedoch auch ihren Preis. Das Thema wird intensiv in den Sitzungen der Gemeindevertreter diskutiert und dominiert diese seit Jahren. Die gewählten Vertreter müssen regelmäßig mehrere 100 Seiten Beschlussvorlagen durcharbeiten, denn jede Projektänderung wird durch eine Änderung des Bebauungsplans begleitet. Die Einwohner werden vorab in Versammlungen informiert, alle Bedenken werden ernst genommen und fließen in die Abwägung ein. Die Erfahrung mit Projektentwicklern zeigt, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst detailliert in den städtebaulichen Verträgen und Dienstbarkeiten vereinbart werden sollten und die Freigabe durch die Kommune nur nach Beibringen aller Unterlagen und notarieller Eintragung ins Grundbuch erfolgen sollte.
Herr Machleidt vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) beleuchtete in seinem Beitrag die kommunalen Planungsspielräume bei der Steuerung der Windenergienutzung. Grundsätzlich sind die Bauleitpläne permanent den Zielen der Raumordnung anzupassen. Aufgrund im Regionalplan ausgewiesenen Windeignungsgebiete verzichten viele Gemeinden auf die Steuerung im Flächennutzungsplan (FNP) oder erstellen sachliche Teil-FNP's. Herr Machleidt plädierte dennoch für ein gesamträumliches städtebauliches Planungskonzept, um kommunale Entscheidungen gut begründen zu können. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept und ausreichend "Positivflächen" für die Windenergienutzung voraus. Die planerische Feinsteuerung (Anlagenstandort, Bauhöhe, Nebenanlagen) kann gegebenenfalls durch einen Bebauungsplan erfolgen. In der Diskussion wurde von den Kommunalvertretern auf das Problem der immensen Kosten von FNP's unter der heutigen Honorarordnung für die Flächengemeinden hingewiesen. Herr Machleidt versprach diesen Aspekt im MIL zu diskutieren.
Der dritte Themenblock widmete sich der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Naturschutzvorhaben. Ein wichtiger Kooperationspartner kann dabei der NaturSchutzFonds Brandenburg sein. Dieser wird gespeist aus naturschutzrechtlichen Ausgleichzahlungen, aber auch Mitteln der GlücksSpirale, Spenden und Geldauflagen. Die in Prignitz-Oberhavel geleisteten Ersatzzahlungen der letzten 5 Jahre, die sich auf gut 2,9 Mio. Euro belaufen, und eine Auswahl von realisierten Projekten stellte Frau Ernst dar. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass jeder Bürger, jede Kommune und Verbände einen Antrag zur Realisierung von Naturschutzprojekten stellen können. Auch die "historisch bedeutsamen Kulturlandschaften" können Grundlage für Naturschutzprojekte sein. Herr Dr. Schmidt-Ruhe, Geschäftsführer des NaturSchutzFonds Brandenburg, zeigte weitergehende Beispiele für das Spektrum förderbarer Naturschutzvorhaben. Durch die Kooperationsmöglichkeit mit der Stiftung können erhebliche finanzielle Hebelwirkungen erzielt werden. Die Ersatzzahlungen fungieren oftmals als Basismittel für die Beantragung von EU- und Bundesmittel. So konnte in den vergangenen Jahren durchschnittlich aus einem Euro aus den Ersatzzahlungen 2,5 Euro für Naturschutzprojekte generiert werden. Insbesondere bei wasserbaulichen Maßnahmen könnten durch die Kombination mit Fördermitteln umfangreiche Projekte realisiert werden.
Die Klimaschutzmanagerin aus dem RWK "Oranienburg-Hennigsdorf-Velten", Frau Voßwinkel, berichtete in ihrem Referat über die Möglichkeiten, den Klimaschutz in der Stadtentwicklung zu verankern. Eine Projektidee im Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzeptes, ist die "Nachhaltige Bauleitplanung". Frau Voßwinkel hat für die Mitarbeiter der Stadtplanungsämter im Februar dieses Jahres ein Workshop zu diesem Thema organisiert und eine Checkliste für eine klimafreundliche Bauleitplanung erstellt. An einem konkreten Bebauungsplanbeispiel zeigte sie die Indikatoren und Kriterien auf. Das Spektrum beinhaltet die Versiegelung, Verschattung, Fuß- und Radwege, Elektromobilität sowie Photovoltaik und Solarthermie. Die Bewertungsergebnisse und deren Umsetzbarkeit wurden im Forum diskutiert. Es gibt hierfür keine gesetzliche Verpflichtung und eine Anrechenbarkeit der Maßnahmen in der CO2-Bilanz lassen sich kaum darstellen. Die Indikatoren können jedoch insbesondere bei integrierten Stadtentwicklungskonzepten zielführend sein.
Frau Ernst stellte abschließend die Auswertung der Abfrage zur energiegerechten Stadtentwicklung in den Ämtern und Gemeinden vor und unterstrich die Bedeutung einer intensiven Berücksichtigung energetischer und klimatischer Aspekte in der Stadtentwicklung für die Zukunftsfähigkeit der Stadtgebiete. Steuerungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung sind insbesondere nach der BauGB-Novelle 2011 hinreichend vorhanden. Energieverbrauch und der Treibhausgasemissionen lassen sich insbesondere durch einen integrierten Handlungsansatz von Elektrizität, Wärme, Kälte und Wasserstoff sowie Mobilität senken.
Beiträge
Kommunale Steuerung der Windenergienutzung
NaturSchutzFonds Brandenburg
Klimaschutz in der Stadtentwicklung